Über Google Streetview wurde in den letzten Monaten sehr kontrovers diskutiert. Viele Menschen vergessen dabei, dass das Recht am eigenen Bild nicht grenzenlos ist. Personen dürfen sehr wohl ohne ihre Einwilligung fotografiert werden, wenn sie auf den Aufnahmen nur Beiwerk sind. Zusätzlich sorgt Google mittels Software dafür, dass Gesichter und Autokennzeichen zuverlässig anonymisiert werden, um die Privatsphäre zu schützen.
Neben der Panoramafreiheit, die Aufnahmen im öffentlichen Raum explizit legitimiert, gibt es in Deutschland kein Recht am Bild der eigenen Sache. Das Vorgehen von Google ist im Urheberrecht und im Kunsturhebergesetz ausdrücklich vorgesehen. Das ist aus liberale Sicht auch absolut nachvollziehbar, denn der Staat sollte im öffentlichen Raum nur in Ausnahmefällen, das Fotografieren einschränken. Abgesehen davon gewährt Google – obwohl im Recht – in Deutschland ein Widerspruchsrecht, mit dem sich die Veröffentlichung, des eigenen Hauses verhindern lässt.
Anders als bei Luftaufnahmen zeigt Streetview nur das was man sowieso sehen kann, der einzige Unterschied ist, dass es bequemer ist, da man nicht selber vor Ort sein muss. Da die bei Streetview gezeigten Bilder, sowieso mindestens ein halbes Jahr alt sind, sind die Daten für Stalker, Marktforscher oder Einbrecher kaum nutzbar.
Nur weil Google ein weltweit aktives Unternehmen ist, hat es nicht weniger Rechte als ein Herausgeber von zum Beispiel Reiseführern oder Bildbänden, deren Produkte genau so wie Streetview, Aufnahmen und Informationen aus dem öffentlichen Raum enthalten.
Veröffentlicht in im Freistil (Das Mitgliedermagazin der Jungen Liberalen Niedersachsen) 2/2010

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